SICH SCHÜTZEN

- sich vor Gefahren schützen und kennen entsprechende Schutzmassnahmen (NMG.1.2.b)

- Unangenehme Handlungen am Körper benennen und sich abgrenzen (NMG.1.2.b)

- beschreiben, was in der eigenen Entwicklung und der eigenen Familie gleich geblieben ist und was sich geändert hat (NMG 9.2.c)

- in Geschichten menschliche Grunderfahrungen entdecken Gelegenheit haben, über vergleichbarE Erfahrungen zu berichten und Fragen zu stellen (NMG 11.1.a)

- eigenen Bildern Bedeutung geben und darüber sprechen (BG 1.B.1.2a)

- Stoppsignale des Gegenübers beachten und selber setzen (BS 4.C.1.2b)

- Körper, Gesundheit und Motorik  (EZ 1)

- Wahrnehmung (EZ 2)

- Zeitliche Orientierung (EZ 3)

- Eigenständigkeit und soziales Handeln (EZ 9)